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   OVG Hamburg, 05.05.2015 - 3 Bs 73/15   

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https://dejure.org/2015,31859
OVG Hamburg, 05.05.2015 - 3 Bs 73/15 (https://dejure.org/2015,31859)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 05.05.2015 - 3 Bs 73/15 (https://dejure.org/2015,31859)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 05. Mai 2015 - 3 Bs 73/15 (https://dejure.org/2015,31859)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 25 Abs 1 S 1 Nr 1 PBefG, § 13 Abs 1 S 1 Nr 1 PBefG, § 13 Abs 1 S 1 Nr 2 PBefG, § 13 Abs 1 S 1 Nr 3 PBefG
    Widerruf einer Taxengenehmigung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.11.1983 - 4 StR 80/83

    Strafbarkeit nach § 6 PlfVG bei Kündigung der Haftpflichtversicherungsvertrag

    Auszug aus OVG Hamburg, 05.05.2015 - 3 Bs 73/15
    Im Übrigen trägt der Haftpflichtversicherer nach seinem Eintritt im Rahmen der Nachhaftung das Risiko der Mittellosigkeit des Versicherten bei der Verwirklichung seines Regressanspruchs gemäß § 116 Abs. 1 Satz 2 VVG (vgl. auch BGH, Beschl. v. 3.11.1983, 4 StR 80/83, juris Rn. 18).

    Wegen des nicht mehr bestehenden Vertrags erfüllt der Gebrauch oder das Gestatten des Gebrauchs des Fahrzeugs auf öffentlichen Wegen oder Plätzen deshalb auch dann den Straftatbestand des § 6 Abs. 1 PflVVG, wenn die Wirkungen der Kündigung später durch nachgeholte Prämienzahlung wieder wegfallen (§ 38 Abs. 3 Satz 3 VVG) oder noch die Nachhaftungsfrist läuft (vgl. BGH, Beschl. v. 3.11.1983, 4 StR 80/83, juris Rn. 11 ff., 14).

  • BGH, 02.10.2002 - IV ZR 309/01

    Ansprüche gegen den Pflichtversicherer bei Täuschung des Kfz-Halters über seine

    Auszug aus OVG Hamburg, 05.05.2015 - 3 Bs 73/15
    Kann der Versicherer von diesem Verweisungsprivileg Gebrauch machen, z. B. zu Lasten der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung des geschädigten Dritten (vgl. Prölss/Martin, VVG, Kommentar, 28. Auflage 2010, § 117 VVG Rn. 27, 32), so geht der Schaden trotz der sog. Nachhaftung zu Lasten dieser Versicherungen oder (von der Allgemeinheit unterhaltenen) Sozialversicherungsträger (vgl. z. B. BGH, Urt. v. 2.10.2002, IV ZR 309/01, juris Rn. 13 f.).
  • BGH, 22.01.1997 - IV ZR 320/95

    Beweiswürdigung bei Inanspruchnahme einer Versicherung

    Auszug aus OVG Hamburg, 05.05.2015 - 3 Bs 73/15
    Diese sog. Verwendungsklausel ist eine vertragliche Spezialregelung zu den Vorschriften über die Gefahrerhöhung gemäß §§ 23ff. VVG (vgl. BGH, Urt. v. 22.1.1997, IV ZR 320/95, juris Rn. 25).
  • VGH Bayern, 07.05.2018 - 11 B 18.12

    Widerruf der Genehmigung zum Verkehr mit Taxen

    Der mehrfache Einsatz des Fahrzeugs als Taxi nach der Beendigung des Versicherungsverhältnisses wiegt besonders schwer (vgl. OVG Hamburg, B.v. 5.5.2015 - 3 Bs 73/15 - juris Rn. 19).
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